Einnahmen aus Kurzzeitvermietung sind in Brasilien steuerpflichtig. Residenten zahlen monatlich Einkommensteuer über den carnê-leão (progressive Tabelle, bis 27,5 %). Nicht-Residenten zahlen in der Regel 15 % Quellensteuer auf die Einnahmen. Vom Eigentümer getragene Kosten wie Hausgeld und Grundsteuer mindern die Bemessungsgrundlage.
Eigentümer mit Wohnsitz in Brasilien
Miete von Privatpersonen (auch über Plattformen) wird im carnê-leão des Folgemonats erklärt und per DARF gezahlt. Die Beträge fließen in die Jahreserklärung ein. An Gäste weitergereichte Gebühren — und vom Eigentümer gezahltes Hausgeld/Grundsteuer — können mit Belegen abgezogen werden.
Eigentümer ohne Wohnsitz in Brasilien
Mieteinnahmen aus brasilianischen Immobilien werden an der Quelle besteuert, in der Regel mit 15 %, abgeführt durch einen Bevollmächtigten im Land. Wer im Ausland lebt und hier eine ertragbringende Immobilie hält, braucht einen lokalen Steuervertreter — vor dem Start planen.
Gute Praktiken, die Probleme vermeiden
- Plattform-Abrechnungen und Belege aller absetzbaren Kosten aufbewahren.
- Durchgereichte Reinigungsgebühren getrennt führen (kein eigenes Einkommen, wenn nur weitergereicht).
- Steuerberater beauftragen — besonders Nicht-Residenten und Betreiber mehrerer Einheiten.
Häufige Fragen
Führt Airbnb die Steuer für mich ab?
Nein. In Brasilien liegt die Pflicht zur Ermittlung und Zahlung der Einkommensteuer auf Mieteinnahmen beim Vermieter — auch bei Zahlung über eine Plattform.
Kann ich Hausgeld und Grundsteuer absetzen?
Ja — trägt der Eigentümer diese Kosten, mindern sie die steuerpflichtige Mietbasis. Belege aufbewahren.
Ich lebe im Ausland: Wie zahle ich?
Nicht-Residenten werden an der Quelle besteuert (Regelsatz 15 %) und brauchen einen Bevollmächtigten/Steuervertreter in Brasilien für die Abführung.
Informativer Inhalt mit allgemeinen Regeln; ersetzt keine Beratung durch Steuerberater oder Steueranwalt. Sätze und Regeln können sich ändern.