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Steuern auf Kurzzeitvermietung in Brasilien: der Basis-Guide

Veröffentlicht am · 2 Min. Lesezeit · Investemporada-Team

Einnahmen aus Kurzzeitvermietung sind in Brasilien steuerpflichtig. Residenten zahlen monatlich Einkommensteuer über den carnê-leão (progressive Tabelle, bis 27,5 %). Nicht-Residenten zahlen in der Regel 15 % Quellensteuer auf die Einnahmen. Vom Eigentümer getragene Kosten wie Hausgeld und Grundsteuer mindern die Bemessungsgrundlage.

Eigentümer mit Wohnsitz in Brasilien

Miete von Privatpersonen (auch über Plattformen) wird im carnê-leão des Folgemonats erklärt und per DARF gezahlt. Die Beträge fließen in die Jahreserklärung ein. An Gäste weitergereichte Gebühren — und vom Eigentümer gezahltes Hausgeld/Grundsteuer — können mit Belegen abgezogen werden.

Eigentümer ohne Wohnsitz in Brasilien

Mieteinnahmen aus brasilianischen Immobilien werden an der Quelle besteuert, in der Regel mit 15 %, abgeführt durch einen Bevollmächtigten im Land. Wer im Ausland lebt und hier eine ertragbringende Immobilie hält, braucht einen lokalen Steuervertreter — vor dem Start planen.

Gute Praktiken, die Probleme vermeiden

  • Plattform-Abrechnungen und Belege aller absetzbaren Kosten aufbewahren.
  • Durchgereichte Reinigungsgebühren getrennt führen (kein eigenes Einkommen, wenn nur weitergereicht).
  • Steuerberater beauftragen — besonders Nicht-Residenten und Betreiber mehrerer Einheiten.

Häufige Fragen

Führt Airbnb die Steuer für mich ab?

Nein. In Brasilien liegt die Pflicht zur Ermittlung und Zahlung der Einkommensteuer auf Mieteinnahmen beim Vermieter — auch bei Zahlung über eine Plattform.

Kann ich Hausgeld und Grundsteuer absetzen?

Ja — trägt der Eigentümer diese Kosten, mindern sie die steuerpflichtige Mietbasis. Belege aufbewahren.

Ich lebe im Ausland: Wie zahle ich?

Nicht-Residenten werden an der Quelle besteuert (Regelsatz 15 %) und brauchen einen Bevollmächtigten/Steuervertreter in Brasilien für die Abführung.

Informativer Inhalt mit allgemeinen Regeln; ersetzt keine Beratung durch Steuerberater oder Steueranwalt. Sätze und Regeln können sich ändern.

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